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freiberufliche Leistungen (VOF)

Rechtliche Grundlagen
 

Die Ausschreibung aller freiberuflichen Leistungen oberhalb der Schwellenwerte durch das hbm erfolgt nach der

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung des VOF-Leitfadens.

Das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung ist die Regel.

Wettbewerbe und Planungswettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber einen Plan oder eine Planung zu verschaffen. Die Auswahl des Plans erfolgt durch ein Preisgericht. Alle Verträge mit den freiberuflich Tätigen werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den jeweils gültigen RBBau-Vertragsmustern bearbeitet und erstellt.
 

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